Ablesung

Wie erfolgen Anmeldungen zu Ablesung?
Anmeldungen zur Ablesung der Messgeräte erfolgen in der Regel durch Aushang im Objekt und/oder durch Postkartenbenachrichtigungen. Der Richtwert für den Anmeldezeitraum liegt bei mindestens zehn Tagen vorher. Der Ableser muss in die Wohnung gelassen werden. (Landgericht Köln 1S 81/88) Bei Funkablesungen entfällt die Terminanmeldung für die Ablesung.

Muss der Nutzer den Ableser in die Wohnung lassen?
Der Vermieter ist verpflichtet seinem Mieter eine Heizkostenabrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs zu erstellen. Daher besteht eine Duldungspflicht seitens des Nutzers den Ableser zur Ablesung der Verbrauchswerte in die Wohnung zu lassen. (Landgericht Köln, 18.04.1985, Az. 1 S 466/84 und Landgericht Köln, 27.10.1988, Az. 1 S 81/88)

Was tun, wenn man zur Ablesung nicht da sein kann?
Können Wohnungseigentümer oder Mieter an dem für das Gebäude festgelegten Ablesetag nicht anwesend sein, empfiehlt es sich, einem Nachbarn, dem Hausmeister oder dem Hausverwalter den Wohnungsschlüssel zu überlassen. Zusätzliche Anfahrten des Messdienstes verursachen Kosten, die nicht in den Standardgebühren enthalten sind. Bei Messausstattungen mit Funk ist kein Betreten der Wohnung erforderlich.

In welcher Reihenfolge werden die Ablesungen vorgenommen?
Die Ablesung der Messgeräte innerhalb eines Gebäudes erfolgt bei den meisten Messdienstunternehmen von unten nach oben, auf den Stockwerken von links nach rechts und innerhalb der Wohnung ebenfalls von links nach rechts. Das hat seinen guten Grund: In der gleichen Reihenfolge wurden die Messgeräte auch montiert. Die Reihenfolge der abzulesenden Geräte auf dem Ableseauftrag ist genau so angeordnet. Der Servicemitarbeiter findet sie Geräte schnell auf und muss nicht unnötig lange danach suchen.

Wie werden Messgeräte abgelesen?
Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip wird der Flüssigkeitsspiegel idealerweise in Augenhöhe abgelesen. Der Einheitenanteil ergibt sich aus dem Stand der Messflüssigkeit im Vergleich zur vorhandenen Skale. Elektronische Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte meistens über ein LC-Display (LCD) oder ein Rollenzählwerk an.

Wie kann der Verbrauch kontrolliert werden?
Bei Ablesungen in der Wohnung ist Wohnungseigentümern und Mietern eine Kontrollablesung ihrer Messgeräte zu empfehlen, einfach um sicher zu gehen und spätere Irritationen zu vermeiden. Falschablesungen sind aufgrund verschiedener Sicherungsmaßnahmen recht unwahrscheinlich. Bei modernen elektronischen Heizkostenverteilern wird der Verbrauch im Gerät gespeichert und kann innerhalb von zwölf Monaten weiterhin ausgelesen werden. Bei Verdunstungsheizkostenverteilern sichern einige Abrechnungsunternehmen zu Kontrollzwecken die Vorjahresampulle im Gerät.

Was bedeutet Stichtagsablesung?
Bei elektronischen Messgeräten sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude. Zu einem definierten Datum - beispielsweise dem 31. Dezember jeden Jahres um 0:00 Uhr - schreiben die Messgeräte den aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Damit kann der Verbrauchswert auch noch Monate später festgestellt und nachkontrolliert werden.

Was ist unter einer Funkablesung zu verstehen?
Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler können neben der traditionellen Ablesung durch einen Servicemitarbeiter des Messdienstes seit den 1990er-Jahren auch per Funk ausgelesen werden, sofern die Messgeräte mit einer Funkschnittstelle ausgerüstet sind. Bei Funksystemen ist kein Betreten der Wohnung erforderlich. Die Funkablesung erfolgt entweder mit mobilen Empfangsgeräten von außerhalb der Wohnung oder mit im Treppenhaus montierten Funk-Datensammlern. Verdunstungsheizkostenverteiler können nicht per Funk abgelesen werden.

Können bei Nutzerwechsel auch Selbstablesungen vorgenommen werden?
Bei einem Wohnungswechsel ist auch eine Selbstablesung der Heizkostenverteiler und Wasserzähler möglich. Empfehlenswert ist eine gemeinsame Ablesung durch den Aus- und Einziehenden oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (z.B. bei der Wohnungsabnahme). Das Ableseergebnis sollte schriftlich festgehalten werden. Jahreshauptablesungen können aber vor allem bei Verdunstungsheizkostenverteilern wegen des Ampullenwechsels und dem Plombentausch nur von den Mitarbeitern des Messdienstes vorgenommen werden.

Bei welchen Geräten ist eine Zwischenablesung bei Nutzerwechsel zu empfehlen?
Bei Wohnungswechsel sollte eine Zwischenablesung vorgenommen werden, um den Verbrauch zwischen vorigem und neuem Wohnungsnutzer aufzuteilen. Elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmezähler können bei Nutzerwechseln immer abgelesen werden. Bei Verdunstungsheizkostenverteilern ist wegen der technischen Besonderheiten dieses Gerätetyps oft von einer Zwischenablesung abzuraten und stattdessen eine Trennung nach Gradtagszahlen zu empfehlen. Bei Zwischenablesungen werden die Ampullen von Verdunstungsheizkostenverteilern nicht gewechselt, sondern nur die Verbrauchseinheiten festgestellt.

Kann man auf Messgeräte verzichten und einzelne Werte durch Differenzmessungen ermitteln?
Eine Differenzmessung bei Wasserzählern ist unzulässig. (Amtsgericht Hannover, 23.01.2004, Az. 553 C 17316/02) Auch der BGH hat 2008 bestätigt, dass jede Nutzergruppe über einen eigenen Wärmezähler verfügen muss. Die Erfassung durch Messgeräte erfolgt mit Toleranzen innerhalb der technischen Normen. Diese Toleranzen gehen bei Differenzberechnungen zu Lasten des Bewohners, der die Differenz tragen soll. Das führt zu Ungerechtigkeiten bei der Verbrauchsabrechnung.

Können die Heizkosten gleich nach der Ablesung genannt werden?
Bei Heizkostenverteilern ist es technisch bedingt nicht möglich, schon während der Ablesung zu sagen, welche Heizkosten entstanden sind. Der Preis einer Verbrauchseinheit ist nicht jedes Jahr gleich, sondern von Energiepreisen und Witterungsbedingungen abhängig. Zudem kann besonders bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die Gesamtanzahl der Verbrauchseinheiten von Jahr zu Jahr schwanken. Erst nach der Auswertung aller Ableseergebnisse eines Gebäudes steht der Kostenanteiler einer Wohnung fest.

Kann schon bei der Ablesung gesagt werden, welche Kosten zu bezahlen sind?
Zum Zeitpunkt der Ablesung können bei keinem Gerätetyp schon Angaben über die Höhe der zu erwartenden Kosten gemacht werden. Für die Heiz- und Wasserkostenabrechnung sind weitere technische Daten, die zu verteilenden Energie- und Wasserkosten, sowie die Auswertung der Ablesungen aller Nutzer notwendig. Ableser können deshalb über die Höhe der Abrechnung keine Auskunft geben.

Wie und in welchen Fällen wird ein Verbrauch geschätzt?
Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ist der Verbrauch zu schätzen, wenn eine Ablesung nicht möglich war oder wenn Messgeräte defekt waren. Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des Verbrauchs zulässig, die entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgt. Besteht darüber hinaus bei Verdunstungsheizkostenverteilern keine Möglichkeit, vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode neue Ampullen einzusetzen, muss auch in der Folgeabrechnung geschätzt werden.