Unser RauchmelderService

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 73. Plenarsitzung am 10.07.20213 die Gesetzesänderung der Landesbauordnung beschlossen. Damit gilt ab dem Inkrafttreten des Gesetzes

  • Neubauten müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein
  • bestehende Wohnungen und sog. Sondergebäude müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden
  • Die Pflicht besteht für Miet- und Eigentumswohnungen, Pflegeheimen, Krankenhäuser und Beherbergungsbetriebe, z.B. Hotels
  • ausgerüstet werden müssen Schlafräume, Gästezimmer, Kinderzimmer sowie Rettungswege innerhalb der Wohnungen, z.B. Flure
  • Zuständig für die Ausstattung ist der Eigentümer

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Mit unseren Produkten und Serviceleistungen unterstützen und beraten wir Sie bei der Umsetzung der neuen Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten sowie bei der Nachrüstung bereits bestehender Gebäude. Mit unserem "Wartungsvertrag Rauchmelder" übernehmen wir die vorgeschriebene jährliche Wartung der installierten Rauchwarnmelder. Die Wartung erfolgt in der Regel mit der Jahresablesung der Mess- und Erfassungsgeräte, so dass hierfür keine zusätzlichen Termine nötig sind. Die Wartung umfasst neben der Sichtprüfung auch eine umfangreiche Funktionskontrolle um mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Informationen zur Umlagefähigkeit von Kosten für Rauchwarnmelder finden Sie hier.