Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
Gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) §§ 1+2 ist für jedes Objekt mit mindestens 2 Wohn-/Nutzeinheiten (an einer Heizungsanlage) die Erstellung einer verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen zwingend vorgeschrieben.
Jährlich erstellen wir für mehr als 20.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten die Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnung. Zu unseren Abrechnungsobjekten zählen neben den klassischen 2-Familienhäusern und Mehrfamilienhäusern auch große "Wohnparks" sowie gemischt genutzte Objekte mit individuellen abrechnungstechnischen Anforderungen und Besonderheiten.
Unsere Abrechnungen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Transparenz, Kundenorientierung und Rechtssicherheit aus und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben - ebenso wie unsere angebotenen und installierten Mess- und Erfassungsgeräte!
In nur 4 Schritten zu einer professionellen Verbrauchsabrechnung:
- Installation einer gesetzeskonformen Geräteausstattung (ab 01.12.2021 nur noch fernablesbar)
- Wir führen die Jahresablesung selbständig und fristgerecht durch
- Sie melden uns alle relevanten Kosten und Nutzerdaten für die Abrechnungsperiode
- Sie erhalten zeitnah die Abrechnung, bestehend aus der Gesamtabrechnung und den jeweiligen Nutzer-Einzelabrechnungen, inklusive der erweiterten Abrechnungsinformationen gemäß §6a Heizkostenverordnung mit Vorjahres- und Durchschnittsverbrauch