IdA - Erweiterte Informationen in der Abrechnung gem. §6 HeizkostenV
Im Zuge der Novellierung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sind wir als Messdienstleister bzw. ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet,
gemäß §6 der Heizkostenverordnung, ergänzende Informationen in der Abrechnung an die Nutzer mitzuteilen bzw. zugänglich zu machen. Die jährliche Heizkostenabrechnung enthält künftig zusätzliche Angaben, u. a.:
Enthaltene Steuern, Zölle und Abgaben
Informationen über eingesetzte Energieträger und deren Anteile
Bei Fernwärme zusätzlich CO²-Emissionen sowie der Primärfaktor
Kosten für Geräteausstattung, Ablesung, Abrechnung und Eichung
Witterungsbereinigter Energieverbrauch des Nutzers im Vergleich des Vorjahres in grafischer Form
Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers
Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen u.ä.
Informationen zu Streitbeilegungsverfahren
Diese Angaben sollen helfen, den Energieverbrauch besser einzuordnen und gezielte Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Sofern uns diese Informationen vorliegen bzw. vom Eigentümer mitgeteilt werden, enthalten die von uns erstellten Heizkostenabrechnungen all diese Angaben und Informationen.