Warum Rauchmelder?
Jeden Monat sterben in Deutschland
immer noch rund 30 Menschen durch
Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem
Brand also in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine
Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen.
Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn
alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge
hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf
bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter
in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf
rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung,
sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu
alarmieren.
Was sind Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder haben eine
Sirene und ggf. zusätzliche Signalgeräte eingebaut. Die harmonisierte
Europäische Norm EN 14604, in Deutschland beispielsweise als DIN-Norm DIN EN
14604 veröffentlicht, legt Anforderungen, Prüfverfahren und Montagetechniken für
Rauchwarnmelder fest. Gemäß dieser Produktnorm müssen Rauchwarnmelder einige
Mindestleistungsmerkmale vorweisen. Zusätzlich dürfen in der EU nur
Rauchwarnmelder verkauft werden, die das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie
die Nummer der EU-Konformitätserklärung angegeben.
Vernetzung mehrerer Melder
Rauchwarnmelder können
miteinander über Funk oder Kabel vernetzt werden. Der Vorteil besteht im
Brandfall darin, dass auch alarmiert wird, wenn der betroffene Raum in einer
anderen Etage liegt und der Alarmton eines nicht vernetzten Melders nicht zu
hören wäre. So kann ein Brand im Dachgeschoss auch im Erdgeschoss signalisiert
und bemerkt werden. Die Norm lässt Rauchwarnmelder nicht für den Einsatz als
Brandmelder an einer Brandmeldeanlage (BMA) zu. Im Gegensatz zu Brandmeldern,
die über Brandmeldeanlagen Brandausbrüche an die Feuerwehr melden sollen, haben
die Heimrauchmelder die vorrangige Aufgabe, Personen, die sich in Räumen
aufhalten, vor etwaigen Bränden zu warnen. Besonders schlafende Personen sind
gefährdet, einen Brand nicht im Anfangsstadium zu bemerken, und können dadurch
leicht zu Schaden kommen. Die Rauchwarnmelder dienen daher eher dem Personen-
als dem Sachschutz.
In allen Bundesländern vorgeschrieben
In Deutschland sind
für Wohnungen die Orte der Platzierung der Rauchwarnmelder in den
Landesbauordnungen der Bundesländer auf Basis der Anwendungsnorm DIN 14676
geregelt. Zum einen sind es Flure sofern es sich um einen Fluchtweg handelt.
Ansonsten sind Schlaf- und Kinderzimmer vorgeschriebene Räume, da hauptsächlich
nachts die Gefahr besteht, einen Brand im Schlaf nicht rechtzeitig zu bemerken.
In mehrgeschossigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein
Rauchwarnmelder installiert sein. Küche und Bad können ausgenommen werden, da
Wasserdämpfe zu Falschalarmen führen. Hier können aber Wärmemelder
(Thermomelder) eine optimale Absicherung schaffen. Diese lösen allerdings im
Vergleich zu Rauchwarnmeldern im Brandverlauf sehr spät aus. Für Schwelbrände
mit sehr geringer Hitzeentwicklung sind sie daher ungeeignet.
Kohlenmonoxidmelder (CO-Melder) warnen hingegen bei zu hohen CO-Kozentrationen,
die beim Verbrennungsprozess von fossilien Brennstoffen wie Gas, Öl, Holz,
Holzkohle oder Benzin
entstehen.
Batterieversorgung
Alle unsere
Rauchwarnmelder sind mit einer Lithiumbatterie ausgestattet, die eine
Lebensdauer von 10 Jahren aufweist. Melder mit Wechselbatterien haben sich aus
unserer Sicht nicht bewährt.
Funkausstattung
Der von uns angebotene
Funk-Rauchwarnmelder "Q
Smoke 5.5 R" kann in ein vorhandenes Funksystem eingebunden werden und
ist gemäß der novellierten DIN 14676 ferninspizierbar.
Weitere Gerätearten
Neben den normalen Rauchwarnmeldern,
die in der Regel nicht das Feuer, sondern nur den Brandrauch erkennen, gibt
es auch