Die Trinkwasserverordnung - Untersuchungspflicht für Hauseigentümer mit zentraler Warmwasserversorgung

Bereits zum 01.11.2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten und wurde mit Datum vom 08.01.2018 erneut novelliert. Für alle Eigentümer und Verwalter gelten neue Pflichten, die dem Gesundheitsschutz der Bewohner verbessern sollen. Im Rahmen dieser erweiterten Verordnung gilt daher:

  • Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude mit zentraler  Warmwasserversorgung ab 3 Wohneinheiten mit mind. einer vermieteten Einheit  
  • Prüfintervall: alle 3 Jahre (nur bei negativ Befund)  
  • Erstprüfung bis 31.12.2013  
  • Bewohner/Mieter müssen über den Befund informiert werden  
  • Information und Handlungspflicht bei "Positiv-Befund" (Legionellenbefall)  
  • Archivierungs- und Nachweispflicht

Im Rahmen unseres breiten Dienstleistungsangebotes bieten wir Ihnen die Probenahme, Untersuchung und Analyse im Rahmen eines Betreuungsauftrages an – denn die Entnahme der Wasserproben darf nur von dafür ausgebildeten Mitarbeitern mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter wurden entsprechend ausgebildet und sind in das Akkreditierungssystem der für die Trinkwasseruntersuchung zertifizierten Labore eingebunden.

Um die Proben entnehmen zu können, müssen entsprechende Entnahmestellen an den Boiler- und ggf. Zirkulationsleitungen eingebaut werden. Diese Arbeiten werden von Fachbetrieben des Sanitärhandwerks angeboten und durchgeführt. Betriebe mit Sachkunde nach VDI 6023 (Trinkwasserhygiene) sind besonders geeignet.

Optionalen bieten wir auch eine Prüfung des Bleigehalts an. Diese Prüfung unterstützt Sie bei Ihrer Informationspflicht ab 2013. Anhand einer solchen Analyse kann beurteilt werden, ob bleihaltige Werkstoffe in dem Leitungssystem verwendet wurden. Eine solche Prüfung empfehlen wir insbesondere bei Gebäuden mit alten oder sehr alten Rohrleitungen.