uVi - unterjährige Verbrauchsinformation gem. §6 HeizkostenV
Am 01.12.2021 ist die geänderte Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen dienen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und sollen die Transparenz und das Energieverbrauchsverhalten verbessern. Eine der zentralen Neuerungen betrifft die unterjährige
Verbrauchsinformation (uVi).
Sofern in einem Gebäude fernablesbare Messgeräte für Wärme und Warmwasser installiert sind, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, den Nutzern monatlich eine Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen. Diese beinhaltet:
den monatlichen Energieverbrauch für Heizung und/oder Warmwasser
einen Vergleich zum Vormonat und zum gleichen Monat des Vorjahres (soweit Daten vorhanden sind)
Witterungsbereinigte Verbrauchsdaten (sofern möglich)
Durchschnittswerte ähnlicher Nutzergruppen (Durchschnittsnutzer)
Bei der Bereitstellung dieser Informationen unterstützen wir Sie als Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter. Die Informationen werden in der Regel elektronisch (z. B. per E-Mail bzw. über unser Kundenportal) zur Verfügung gestellt.
Ihr Vorteil:
Transparenz: Sie erhalten regelmäßige und verständliche Informationen über Ihren Energieverbrauch.
Frühzeitiges Erkennen von Verbrauchsänderungen: Ungewöhnlich hoher Energieverbrauch kann frühzeitig erkannt und gegengesteuert werden.
Beitrag zum Klimaschutz: Durch bewusstes Verbrauchsverhalten können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch CO₂-Emissionen reduzieren.
Wichtig:
Diese monatlichen Informationen dienen lediglich zur Orientierung und ersetzen nicht die jährliche Heizkostenabrechnung.
Datenschutz:
Die Übermittlung und Verarbeitung der Verbrauchsdaten erfolgt selbstverständlich bei uns unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).