Willkommen zum neuen PROMESSonline
Aktuelle gesetzliche Vorgaben und technologische Fortschritte haben die Prozesse in der Heizkostenabrechnung grundlegend verändert.
Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden und Ihnen künftig einen noch besseren Service zu bieten, haben wir eine vollständig neue,
zukunftsorientierte Softwareinfrastruktur eingeführt.
Bei der Auswahl dieser Lösung war es uns besonders wichtig, sowohl die Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden als auch die unserer
Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Ziel war es, interne Abläufe effizienter zu gestalten, um künftig noch schneller und gezielter auf Ihre Anliegen reagieren zu können.
Die gestiegenen Anforderungen an Technik, Prozesse und digitale Services machen zudem den Wechsel zu einer modernen und benutzer-freundlichen Onlineplattform erforderlich. Wir sind überzeugt, dass unsere neue Softwareumgebung einen echten Mehrwert für alle Beteiligten bietet. Mit unserem neuen Onlineportal werden wir Ihnen zahlreiche optimierte, erweiterte und individuelle Funktionen sowie einen deutlich
verbesserter Service zur Verfügung stellen können.
Wir sind mit unserer Softwareumstellung zeitgleich auch in einen Umstellungsprozess des Software- und Portalanbieters gekommen und stellen Ihnen daher aktuell noch zwei getrennte Onlinezugänge zur Verfügung. Im Zuge der weiteren Softwareintegration werden die beiden Zugänge jedoch in nächster Zeit zu einem integrierten Zugang zusammengefasst.
PROMESSdirekt
(für Hausverwaltungen/Eigentümer)
Hier gelangen Sie zum Onlineportal PROMESSdirekt. Dieser Zugang dient ausschließlich Hausverwaltungen oder Gebäudeeigentümern für die Kosten- und Nutzermeldung zur Erstellung der jährlichen Heiz- und/oder Neben-kostenabrechnung.
uVI - Portal
(für Hausverwaltungen/Eigentümer)
Dieser Zugang ist nur für Verwalter,
Gebäudeeigentümer oder Wohnungsnutzer, für die wir auftragsgemäß eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) gemäß §6 HeizkostenV bereit-stellen.
uVI - Mieter-Portal (App)
(nur für Mieter/Bewohner)
Dieser Zugang ist nur für Mieter bzw.
Bewohner, für die auftragsgemäß eine
unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) gemäß §6 HeizkostenV bereit-
gestellt wird.