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Novellierte Heizkostenverordnung (Stand 11/2021)

Der Bundesrat hat am 05.11.2021 der novellierten Heizkostenverordnung unter Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Sofern das Bundeskabinett diesen Änderungswünschen zustimmt, kann die neue Fassung dann - nach Bekanntgabe – in Kraft treten.

Zu den Kernpunkten der Änderung:

Geräteumrüstung auf Funktechnik

• Bei Geräteerneuerungen, wie beispielsweise einem Eichaustausch (nicht bei „Reparaturen“), dürfen nur noch fernablesbare Geräte (Funktechnik) installiert werden.

• Vorhandene Geräteausstattungen müssen bis spätestens 31.12.2026 auf fernablesbare Geräte (Funktechnik) umgestellt werden.

• Funktechnik, ohne Netzwerkknoten zur monatlichen Datenübermittlung, kann ohne größeren Aufwand nachgerüstet werden. Die betreffenden Kunden erhalten in den nächsten Wochen automatisch ein entsprechendes Angebot.


Monatliche Informationspflicht

• Sofern bereits fernablesbare Geräte installiert sind, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Nutzer monatlich über den Verbrauch zu informieren. Wir bieten unseren Kunden an, diese Informationspflicht zu übernehmen. Dazu ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung notwendig. Die erforderlichen Daten, wie beispielsweise Name, Ein- und Auszugsdaten, sowie die dazugehörige E-Mail-Adresse, können dann direkt vom Gebäudeeigentümer/Verwalter in unserem Kundenportal erfasst und bearbeitet werden. Der Nutzer erhält dann automatisch einmal monatlich eine E-Mail, sobald die Verbrauchsdaten bereitstehen; er kann diese dann in dem Online-Portal einsehen.

• Die monatliche Information über den Verbrauch erfolgt vorzugsweise elektronisch. Eine Papierzustellung ist zwar möglich, aber wirtschaftlich (erhebliche Zusatzkosten) und vor allem unter dem Gesichtspunkt der angestrebten Energie- und Ressourceneinsparung nicht zu empfehlen.

• Dem Nutzer steht ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% zu, sofern diese Informationspflicht nicht erfüllt wird.


Jährliche Abrechnungsinformation

• Es sind zusätzliche Angaben auf der Heizkostenabrechnung notwendig. Dies betrifft Zeiträume, die ab dem 01.01.2022 beginnen.

• Zusätzliche Angaben, wie Steuern, Abgaben, Zölle – bei Fernwärme auch CO2-Emissionen, eingesetzte Energieträger und der Primärenergiefaktor – werden dann auch zusätzlich von uns abgefragt. Die meisten Angaben können Sie den jeweiligen Rechnungen Ihres Energieversorgers entnehmen.


Die HKVO-Novelle tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der genaue Verordnungstext kann erst danach veröffentlicht werden.